Pflegehilfsmittel abgelehnt? Das ist ärgerlich – aber in vielen Fällen schnell lösbar. Eine Ablehnung durch die Pflegekasse bedeutet häufig nicht, dass kein Anspruch besteht, sondern dass Angaben fehlen, die häusliche Pflegesituation nicht eindeutig ist oder der Antrag formal falsch verarbeitet wurde.
In diesem Ratgeber erfahren Sie konkret, was Sie jetzt tun müssen: die häufigsten Ablehnungsgründe, wann ein Widerspruch sinnvoll ist und wie Sie den Antrag so stellen, dass er möglichst reibungslos durchgeht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ablehnung ist oft ein Formfehler (fehlende Angaben, unklare Pflegesituation, falsche Zuordnung).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind gesetzlich geregelt (Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI bei erfüllten Voraussetzungen).
- Sie können Angaben nachreichen, den Antrag korrigiert neu einreichen und bei Bedarf Widerspruch einlegen.
- Am schnellsten ist meist: Antrag vollständig & korrekt neu einreichen – statt wochenlang zu warten.
Warum lehnt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel ab?
Wenn Pflegehilfsmittel abgelehnt werden, liegt es in der Praxis meist an einem dieser Punkte. Prüfen Sie zuerst den Ablehnungsgrund – dann handeln Sie gezielt.
1) Unvollständige oder falsche Angaben im Antrag
Häufig fehlen Versicherungsdaten, die Angaben zur pflegebedürftigen Person sind unvollständig oder Unterschriften/Einwilligungen fehlen. Auch widersprüchliche Angaben (z. B. unterschiedliche Adressen) können dazu führen, dass der Antrag formal abgelehnt wird.
2) Häusliche Pflege ist nicht eindeutig
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind für die Versorgung im häuslichen Umfeld gedacht. Wenn aus dem Antrag nicht klar hervorgeht, dass die Pflege zu Hause erfolgt, kann die Pflegekasse ablehnen oder Rückfragen stellen. Bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim) besteht in der Regel kein Anspruch, weil die Einrichtung die Versorgung sicherstellen muss.
3) Antrag formal falsch zugeordnet
Manchmal wird der Antrag intern falsch eingeordnet oder nicht so verarbeitet, wie es die Pflegekasse erwartet. Ergebnis: Ablehnung statt Prüfung. Das ist ärgerlich – aber meist mit einer sauberen Neuantragstellung lösbar.
4) Bestehender Anbieter / Überschneidung
Wenn bereits ein bestehender Versorger hinterlegt ist (z. B. Apotheke/Sanitätshaus/anderer Anbieter), lehnen manche Kassen ab oder verlangen eine Klarstellung. Dann hilft es, die Versorgung eindeutig zu regeln (z. B. Wechsel/Kündigung/Bestätigung, je nach Fall).
Habe ich trotz Ablehnung weiterhin Anspruch?
In vielen Fällen: ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Pflegegrad und häusliche Pflege).
- Pflegegrad 1–5 (Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1)
- Pflege im häuslichen Umfeld (zu Hause / betreutes Wohnen, nicht vollstationär)
- Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Masken, Bettschutzeinlagen)
Wichtig: Eine Ablehnung ist häufig ein Hinweis, dass der Antrag nicht eindeutig oder nicht vollständig war – nicht zwingend, dass kein Anspruch besteht.
Pflegehilfsmittel abgelehnt – so gehen Sie Schritt für Schritt vor
Schritt 1: Ablehnungsgrund im Schreiben markieren
Lesen Sie das Schreiben der Pflegekasse genau. Meist steht dort, was fehlt oder warum abgelehnt wurde. Markieren Sie die Kernaussage – das ist Ihre konkrete To-do-Liste.
Schritt 2: Fehlende Angaben nachreichen oder Antrag korrigiert neu einreichen
In der Praxis ist der schnellste Weg häufig: den Antrag korrigiert und vollständig neu einreichen. Achten Sie besonders auf:
- Pflegegrad klar angegeben (1–5)
- Häusliche Pflege eindeutig beschrieben
- Versicherungsnummer und Kontaktdaten vollständig
- Keine widersprüchlichen Angaben (Name/Adresse/Versicherung)
Schritt 3: Widerspruch einlegen (wenn die Pflegekasse sachlich falsch entscheidet)
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Ablehnung nicht nachvollziehbar ist oder nach Korrektur weiterhin abgelehnt wird. Achten Sie auf die Frist im Bescheid.
Fazit
Wenn Pflegehilfsmittel abgelehnt wurden, ist das häufig ein lösbares Formalthema. Prüfen Sie den Ablehnungsgrund, korrigieren Sie fehlende Angaben und reichen Sie den Antrag vollständig ein. Wenn trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt wird, ist ein Widerspruch der nächste Schritt.
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