Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad – geht das überhaupt?

Pflegende Angehörige prüfen Unterlagen zu Pflegegrad und Pflegehilfsmitteln (Symbolbild)

Immer wieder stellt sich die Frage, ob Pflegehilfsmittel auch ohne Pflegegrad beantragt werden können. Viele Angehörige übernehmen bereits Pflegeaufgaben, bevor ein Pflegegrad offiziell anerkannt ist, und benötigen trotzdem Unterstützung im Alltag.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – häufig als Pflegebox bezeichnet – sind gesetzlich in § 40 SGB XI geregelt. Ob ein Anspruch besteht, hängt dabei nicht vom tatsächlichen Pflegeaufwand, sondern von formalen Voraussetzungen ab.

Gibt es Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad?

Nein. Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht nur dann, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel nicht.

Das gilt unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Pflegeaufwand ist oder ob Angehörige bereits regelmäßig unterstützen.

Warum ist ein Pflegegrad zwingend erforderlich?

Pflegehilfsmittel sind eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung setzt für Leistungen nach § 40 SGB XI zwingend einen anerkannten Pflegegrad voraus.

Erst mit der offiziellen Einstufung wird der Anspruch auf Leistungen wie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ausgelöst.

Was tun, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Liegt noch kein Pflegegrad vor, gibt es zwei sinnvolle Schritte:

1. Pflegegrad beantragen

Wenn regelmäßige Unterstützung notwendig ist, sollte möglichst frühzeitig ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Pflegegrad ist die Grundlage für viele Leistungen – auch für Pflegehilfsmittel.

2. Pflegehilfsmittel selbst überbrücken

Bis zur Entscheidung der Pflegekasse müssen Pflegehilfsmittel in der Regel selbst beschafft werden. Eine rückwirkende Erstattung ist meist nicht möglich.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel?

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier: Pflegehilfsmittel nach Pflegegrad – Anspruch bei Pflegegrad 1–5.

Wie funktioniert die Pflegebox nach Anerkennung des Pflegegrades?

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Pflegehilfsmittel beantragt werden. Die monatliche Versorgung – häufig als Pflegebox bezeichnet – umfasst Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektionstücher oder Bettschutzeinlagen.

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse im gesetzlichen Rahmen. Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht erforderlich.

Pflegehilfsmittel bei Sanalora beantragen

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Sie Pflegehilfsmittel über sanalora.de einfach online beantragen. Sie wählen die benötigten Produkte aus, geben Ihre Angaben ein und senden den Antrag digital ab.

Sanalora übernimmt die Einreichung bei der Pflegekasse sowie die Abrechnung im gesetzlichen Rahmen.

Pflegehilfsmittel jetzt online beantragen

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu Anspruch, Produkten und Beantragung finden Sie hier: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Anspruch & Übersicht.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln ohne Pflegegrad

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, auch wenn bereits Pflegebedarf besteht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI. Der Pflegegrad dient dabei als formale Grundlage, weil die Pflegekasse erst damit einen dauerhaften Pflegebedarf offiziell anerkennt.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht bereits ab Pflegegrad 1. Zusätzlich muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, also zu Hause oder im betreuten Wohnen.

Eine rückwirkende Kostenübernahme ist in der Praxis meist nicht möglich. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegegrad anerkannt wurde.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Die Beantragung erfolgt nicht über den Arzt, sondern direkt über die Pflegekasse.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, sollte dieser möglichst früh beantragt werden. Erst nach der Anerkennung besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel über die Pflegeversicherung.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist bei Pflegegrad 1 bis 5 identisch. Welche Produkte genutzt werden, richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und nicht nach der Höhe des Pflegegrades.

Nach Anerkennung des Pflegegrades können Pflegehilfsmittel online über einen zugelassenen Anbieter beantragt werden. Bei Sanalora wählen Sie die Produkte aus, geben die erforderlichen Angaben ein und wir übernehmen Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse.