Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 €, ohne Zuzahlung – geregelt in § 40 Absatz 2 SGB XI. Diese Leistung wird häufig als sogenannte Pflegebox bezeichnet.

Was ist eine Pflegebox?

Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln, die im Pflegealltag benötigt werden – etwa zur Desinfektion, Hygiene oder zum Infektionsschutz. Die Produkte werden individuell zusammengestellt und automatisch nach Hause geliefert.

Diese Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse

Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis (§ 40 Abs. 2 SGB XI) gelten folgende Produkte als zum Verbrauch bestimmt und werden monatlich übernommen:

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektion

  • Händedesinfektionstücher

  • Flächendesinfektion

  • Flächendesinfektionstücher

  • Medizinischer Mundschutz

  • FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzservietten (Einmalgebrauch)

  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)

  • Fingerlinge

Bei Sanalora stellen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel selbst zusammen – ganz nach Bedarf.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung, wenn:

  • Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt

  • Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt

  • Die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst durchgeführt wird

  • Ein Antrag gestellt wurde

So beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel:

  1. Antrag online auf sanalora.de ausfüllen (unter 2 Minuten)

  2. Sanalora übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse

  3. Nach Genehmigung: monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause

Ihre Vorteile mit Sanalora

  • Keine Zuzahlung – 100 % kostenfrei über die Pflegekasse

  • Individuelle Produktauswahl statt Standardpakete

  • Lieferung automatisch jeden Monat

  • Produkte jederzeit änderbar

  • Komplette Antragstellung durch Sanalora