Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen, Ablauf & wichtige Tipps

Pflegegrad beantragen – Alltagssituation mit pflegebedürftiger Person und Angehörigen

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Trotzdem zögern viele Betroffene oder Angehörige, einen Pflegegrad zu beantragen, weil der Ablauf kompliziert oder abschreckend wirkt.

Tatsächlich ist die Beantragung klar geregelt und in den meisten Fällen gut planbar. Wichtig ist vor allem zu wissen, welche Voraussetzungen gelten und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Ein Pflegegrad sollte beantragt werden, wenn eine Person im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Das kann zum Beispiel bei eingeschränkter Mobilität, chronischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen oder altersbedingtem Hilfebedarf der Fall sein.

Entscheidend ist dabei nicht die medizinische Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im täglichen Leben eingeschränkt ist. Dabei geht es unter anderem um Bereiche wie Anziehen, Körperpflege, Beweglichkeit, Orientierung oder die Organisation des Alltags.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Das Alter spielt dabei keine Rolle – auch jüngere Menschen können einen Pflegegrad erhalten.

Die Pflegekasse prüft im Rahmen des Verfahrens, ob ein dauerhafter Unterstützungsbedarf vorliegt und ordnet diesen einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Diese ist in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter, der die Pflegesituation beurteilt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung meist durch den Medizinischen Dienst.

Die Begutachtung im Überblick

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in verschiedenen Lebensbereichen ist. Dazu gehören unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags.

Auf Grundlage dieser Bewertung wird der Pflegegrad festgelegt. Die Pflegekasse informiert anschließend schriftlich über das Ergebnis und den Beginn der Leistungen.

Welche Leistungen stehen nach Anerkennung zur Verfügung?

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu zählen je nach Pflegegrad Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangebote.

Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Dazu gehören unter anderem Handschuhe, Hände- und Flächendesinfektionstücher, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzservietten.

Pflegehilfsmittel einfach beantragen

Nach Anerkennung des Pflegegrades können Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragt werden. Bei Sanalora wählen Sie die benötigten Produkte aus, geben die erforderlichen Angaben online ein und senden den Antrag digital ab.

Die Einreichung bei der Pflegekasse sowie die Abrechnung werden vollständig übernommen, sodass für Pflegebedürftige und Angehörige kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht.

So erhalten Sie regelmäßig die benötigten Pflegehilfsmittel und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: eine gute und verlässliche Versorgung im Alltag.

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad

Einen Pflegegrad kann jede Person beantragen, die im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Der Antrag kann auch von Angehörigen oder bevollmächtigten Personen gestellt werden.

Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.

Voraussetzung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und die Selbstständigkeit im Alltag einschränkt.

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter, der die Pflegesituation beurteilt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Lebensbereichen ist.

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. In Einzelfällen kann sich das Verfahren verlängern, zum Beispiel wenn Unterlagen fehlen.

Die Leistungen gelten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht erst ab dem Tag der Entscheidung. Das kann bei einer späteren Anerkennung rückwirkend relevant sein.

Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ein gut begründeter Widerspruch führt in vielen Fällen zum Erfolg.

Nach Anerkennung eines Pflegegrades stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter Pflegegeld, Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege.

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse zu erhalten. Nach der Anerkennung können diese Hilfsmittel einfach beantragt und monatlich bezogen werden.