Pflegegrad erhöhen – wann und wie ist eine Höherstufung möglich?

Alltagsszene zur Neubewertung eines Pflegegrades mit pflegebedürftiger Person und Angehöriger

Ein anerkannter Pflegegrad bildet die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Er soll den tatsächlichen Unterstützungsbedarf eines pflegebedürftigen Menschen möglichst realistisch abbilden. Mit fortschreitender Erkrankung, zunehmenden Einschränkungen oder neuen gesundheitlichen Problemen kann sich dieser Bedarf jedoch verändern. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob eine Höherstufung des Pflegegrades möglich und sinnvoll ist.

Dieser Ratgeber erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Pflegegrad erhöht werden kann, welche Veränderungen relevant sind, wie der Antrag gestellt wird und was bei der erneuten Begutachtung zu beachten ist. Ziel ist es, Betroffenen und Angehörigen eine sachliche Orientierung zu geben.

Wann ist eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll?

Eine Höherstufung des Pflegegrades ist dann sinnvoll, wenn sich der Unterstützungsbedarf dauerhaft erhöht hat. Maßgeblich ist nicht das subjektive Empfinden von Mehrbelastung, sondern eine objektiv nachvollziehbare Verschlechterung der Selbstständigkeit. Diese muss sich in mehreren Lebensbereichen zeigen und über einen gewissen Zeitraum bestehen.

Typische Anlässe sind das Fortschreiten chronischer Erkrankungen, der Eintritt neuer gesundheitlicher Einschränkungen oder der Verlust bislang vorhandener Fähigkeiten. Auch nach schweren Ereignissen wie einem Sturz, einem Schlaganfall oder einer längeren Krankenhausbehandlung kann sich der Pflegebedarf deutlich verändern. Entscheidend ist, dass die Einschränkungen nicht nur vorübergehend sind.

Welche Veränderungen sind für eine Höherstufung relevant?

Die Pflegeversicherung bewertet Pflegebedürftigkeit anhand des Grades der Selbstständigkeit. Relevant sind daher Veränderungen, die sich konkret auf den Alltag auswirken. Dazu gehören beispielsweise zunehmende Probleme bei der Mobilität, ein höherer Unterstützungsbedarf bei der Körperpflege oder eine stärkere Abhängigkeit bei der Nahrungsaufnahme.

Auch kognitive und psychische Veränderungen spielen eine wichtige Rolle. Orientierungsprobleme, Gedächtnisverlust, Verhaltensauffälligkeiten oder eine eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit können den Pflegegrad maßgeblich beeinflussen. Ebenso relevant sind Schwierigkeiten im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie eine reduzierte Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten.

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades

Der Antrag auf Höherstufung kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Eine kurze schriftliche Mitteilung mit dem Hinweis, dass eine erneute Begutachtung aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs gewünscht wird, ist ausreichend. Eine Begründung ist hilfreich, aber rechtlich nicht zwingend erforderlich.

Nach Eingang des Antrags veranlasst die Pflegekasse eine erneute Begutachtung. Bis zur Entscheidung bleibt der bisherige Pflegegrad bestehen. Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung angepasst, sofern eine Höherstufung anerkannt wird.

Die erneute Begutachtung – Ablauf und Bewertung

Die Begutachtung erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Dabei wird erneut geprüft, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Lebensbereichen ist. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungsinstrument, das mehrere Module umfasst und zu einer Gesamtpunktzahl führt.

Während der Begutachtung werden sowohl körperliche als auch geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt. Auch Angehörige oder Pflegepersonen können wichtige Informationen beitragen. Es empfiehlt sich, den Alltag realistisch darzustellen und keine Leistungen zu übernehmen, die normalerweise notwendig sind.

Unterschiede zur Erstbegutachtung

Im Vergleich zur Erstbegutachtung liegt der Fokus bei einer Höherstufung stärker auf Veränderungen. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft, in welchen Bereichen sich die Selbstständigkeit verschlechtert hat und ob diese Veränderungen dauerhaft sind. Frühere Feststellungen dienen dabei als Vergleichsmaßstab.

Häufig sind die Erwartungen bei einer erneuten Begutachtung höher, da bereits ein Pflegegrad vorliegt. Eine Höherstufung erfolgt nur, wenn sich die Punktzahl tatsächlich in einen höheren Pflegegrad verschiebt. Eine bloße Bestätigung des bisherigen Zustands führt nicht zu einer Anpassung.

Was ändert sich nach einer erfolgreichen Höherstufung?

Mit einem höheren Pflegegrad erhöhen sich in der Regel auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem höhere finanzielle Zuschüsse, erweiterte Sachleistungen oder zusätzliche Entlastungsangebote. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem neuen Pflegegrad.

Eine Höherstufung kann außerdem den Zugang zu weiteren Unterstützungsformen erleichtern, etwa zu bestimmten Hilfsmitteln oder zu intensiveren Betreuungsleistungen. Wichtig ist, die neuen Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls bestehende Versorgungsstrukturen anzupassen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird der Antrag auf Höherstufung abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei sollte geprüft werden, ob alle relevanten Einschränkungen im Gutachten berücksichtigt wurden. Eine erneute Antragstellung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sofern sich der Pflegebedarf weiter erhöht.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist es sinnvoll, Veränderungen im Pflegealltag fortlaufend zu dokumentieren. Dies erleichtert künftige Anträge und trägt zu einer realistischen Einschätzung des Unterstützungsbedarfs bei.

Häufige Fragen zur Höherstufung des Pflegegrades

Eine Höherstufung kann grundsätzlich immer dann beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft erhöht hat. Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung. Entscheidend ist, ob sich der Grad der Selbstständigkeit nachweislich verschlechtert hat.

Ja, eine Herabstufung ist grundsätzlich möglich, wenn bei einer Begutachtung festgestellt wird, dass sich die Selbstständigkeit relevant verbessert hat. In der Praxis passiert das jedoch eher selten, insbesondere bei fortschreitenden Erkrankungen.

Eine ärztliche Bestätigung ist für den Antrag nicht zwingend erforderlich. Medizinische Unterlagen können die Begutachtung aber unterstützen, weil damit gesundheitliche Veränderungen besser nachvollziehbar werden.

Wird die Höherstufung bewilligt, gelten die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Eine Zahlung für Zeiträume vor der Antragstellung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Vorübergehende Einschränkungen, zum Beispiel nach einer akuten Erkrankung, führen meist nicht zu einer Höherstufung. Berücksichtigt werden vor allem Veränderungen, die dauerhaft oder langfristig bestehen und den Alltag spürbar beeinträchtigen.

Ja, Angehörige können den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind oder eine gesetzliche Betreuung vorliegt. Wichtig ist, dass die Vertretungsbefugnis im Zweifel nachgewiesen werden kann.

Ja, auch bei Pflegegrad 1 ist eine Höherstufung möglich, wenn sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat. Voraussetzung ist, dass die neuen Einschränkungen die Kriterien eines höheren Pflegegrades tatsächlich erfüllen.