Pflegehilfsmittel abgelehnt – was tun? So setzen Sie Ihren Anspruch richtig durch

Pflegehilfsmittel abgelehnt – Angehöriger hilft beim Lesen des Ablehnungsbescheids

Pflegehilfsmittel abgelehnt? Das ist ärgerlich – aber in vielen Fällen schnell lösbar. Eine Ablehnung durch die Pflegekasse bedeutet häufig nicht, dass kein Anspruch besteht, sondern dass Angaben fehlen, die häusliche Pflegesituation nicht eindeutig ist oder der Antrag formal falsch verarbeitet wurde.

In diesem Ratgeber erfahren Sie konkret, was Sie jetzt tun müssen: die häufigsten Ablehnungsgründe, wann ein Widerspruch sinnvoll ist und wie Sie den Antrag so stellen, dass er möglichst reibungslos durchgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ablehnung ist oft ein Formfehler (fehlende Angaben, unklare Pflegesituation, falsche Zuordnung).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind gesetzlich geregelt (Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI bei erfüllten Voraussetzungen).
  • Sie können Angaben nachreichen, den Antrag korrigiert neu einreichen und bei Bedarf Widerspruch einlegen.
  • Am schnellsten ist meist: Antrag vollständig & korrekt neu einreichen – statt wochenlang zu warten.

Warum lehnt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel ab?

Wenn Pflegehilfsmittel abgelehnt werden, liegt es in der Praxis meist an einem dieser Punkte. Prüfen Sie zuerst den Ablehnungsgrund – dann handeln Sie gezielt.

1) Unvollständige oder falsche Angaben im Antrag

Häufig fehlen Versicherungsdaten, die Angaben zur pflegebedürftigen Person sind unvollständig oder Unterschriften/Einwilligungen fehlen. Auch widersprüchliche Angaben (z. B. unterschiedliche Adressen) können dazu führen, dass der Antrag formal abgelehnt wird.

2) Häusliche Pflege ist nicht eindeutig

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind für die Versorgung im häuslichen Umfeld gedacht. Wenn aus dem Antrag nicht klar hervorgeht, dass die Pflege zu Hause erfolgt, kann die Pflegekasse ablehnen oder Rückfragen stellen. Bei vollstationärer Pflege (Pflegeheim) besteht in der Regel kein Anspruch, weil die Einrichtung die Versorgung sicherstellen muss.

3) Antrag formal falsch zugeordnet

Manchmal wird der Antrag intern falsch eingeordnet oder nicht so verarbeitet, wie es die Pflegekasse erwartet. Ergebnis: Ablehnung statt Prüfung. Das ist ärgerlich – aber meist mit einer sauberen Neuantragstellung lösbar.

4) Bestehender Anbieter / Überschneidung

Wenn bereits ein bestehender Versorger hinterlegt ist (z. B. Apotheke/Sanitätshaus/anderer Anbieter), lehnen manche Kassen ab oder verlangen eine Klarstellung. Dann hilft es, die Versorgung eindeutig zu regeln (z. B. Wechsel/Kündigung/Bestätigung, je nach Fall).

Habe ich trotz Ablehnung weiterhin Anspruch?

In vielen Fällen: ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Pflegegrad und häusliche Pflege).

  • Pflegegrad 1–5 (Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1)
  • Pflege im häuslichen Umfeld (zu Hause / betreutes Wohnen, nicht vollstationär)
  • Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Masken, Bettschutzeinlagen)

Wichtig: Eine Ablehnung ist häufig ein Hinweis, dass der Antrag nicht eindeutig oder nicht vollständig war – nicht zwingend, dass kein Anspruch besteht.

Pflegehilfsmittel abgelehnt – so gehen Sie Schritt für Schritt vor

Schritt 1: Ablehnungsgrund im Schreiben markieren

Lesen Sie das Schreiben der Pflegekasse genau. Meist steht dort, was fehlt oder warum abgelehnt wurde. Markieren Sie die Kernaussage – das ist Ihre konkrete To-do-Liste.

Schritt 2: Fehlende Angaben nachreichen oder Antrag korrigiert neu einreichen

In der Praxis ist der schnellste Weg häufig: den Antrag korrigiert und vollständig neu einreichen. Achten Sie besonders auf:

  • Pflegegrad klar angegeben (1–5)
  • Häusliche Pflege eindeutig beschrieben
  • Versicherungsnummer und Kontaktdaten vollständig
  • Keine widersprüchlichen Angaben (Name/Adresse/Versicherung)

Schritt 3: Widerspruch einlegen (wenn die Pflegekasse sachlich falsch entscheidet)

Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Ablehnung nicht nachvollziehbar ist oder nach Korrektur weiterhin abgelehnt wird. Achten Sie auf die Frist im Bescheid.

Fazit

Wenn Pflegehilfsmittel abgelehnt wurden, ist das häufig ein lösbares Formalthema. Prüfen Sie den Ablehnungsgrund, korrigieren Sie fehlende Angaben und reichen Sie den Antrag vollständig ein. Wenn trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt wird, ist ein Widerspruch der nächste Schritt.

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Häufige Fragen: Pflegehilfsmittel abgelehnt

In der Praxis liegt es meist an Formfehlern: fehlende Angaben, unklare häusliche Pflegesituation oder ein Antrag, der intern falsch zugeordnet wurde. Eine Ablehnung bedeutet häufig nicht „kein Anspruch“, sondern: Antrag korrigieren und vollständig erneut einreichen.
Sehr oft ja. Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegrad (1–5) und die Versorgung im häuslichen Umfeld. Wenn diese Punkte erfüllt sind, lohnt sich fast immer eine korrigierte Neuantragstellung – und nur bei sachlich falscher Entscheidung der Widerspruch.
Meist: den Antrag vollständig und korrekt neu einreichen (statt lange zu diskutieren). Achten Sie darauf, dass Pflegegrad, häusliche Pflege, Versicherungsnummer und Kontaktdaten eindeutig und vollständig sind. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Genehmigung.
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn die Ablehnung inhaltlich/sachlich falsch ist oder nach korrigierter Einreichung weiterhin abgelehnt wird – obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Frist im Bescheid.
In der Regel nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch läuft es üblicherweise über die Antragstellung bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass die häusliche Pflegesituation und der Pflegegrad klar angegeben sind.
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung. Das ist getrennt vom Pflegegeld und hat normalerweise keinen Einfluss darauf.
Dann kann es zu Überschneidungen kommen. In solchen Fällen muss die Versorgung eindeutig geregelt werden (z. B. Anbieterwechsel/Kündigung/Bestätigung – je nach Situation). Wichtig: Erst klären, dann sauber neu beantragen.
Am sichersten ist ein Antrag, der vollständig ist und keine Interpretationslücken lässt: Pflegegrad, häusliche Pflege, Versicherungsdaten und Kontakt müssen eindeutig sein. Wenn Sie es direkt sauber machen wollen: Pflegehilfsmittel online beantragen.