Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die häusliche Pflege erleichtern und für Hygiene sowie Schutz im Pflegealltag sorgen.
Viele kennen diese monatliche Versorgung unter dem Begriff Pflegebox.
Gemeint ist damit eine regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Desinfektionstüchern
oder Bettschutzeinlagen.
Gesetzlich geregelt ist diese Leistung in § 40 SGB XI.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
die von der Pflegekasse bis zu einem monatlichen Höchstbetrag übernommen werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen,
wie die sogenannte Pflegebox funktioniert und wie der Ablauf bei Sanalora gestaltet ist.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist keine eigenständige gesetzliche Leistung, sondern eine gebräuchliche Bezeichnung
für die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Viele Anbieter fassen diese Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox zusammen und liefern sie regelmäßig nach Hause.
Ziel ist es, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten und eine hygienische Versorgung sicherzustellen.
Die Kosten werden – bei erfüllten Voraussetzungen – von der Pflegekasse übernommen.
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?
Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad: Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege: Pflege findet zu Hause oder im betreuten Wohnen statt
- Tatsächlicher Bedarf: Verbrauchsartikel werden für die Pflege benötigt
Personen, die vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden, haben in der Regel keinen Anspruch,
da Pflegehilfsmittel dort vom Heim gestellt werden.
Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pflegebox enthalten?
Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden.
Besonders häufig genutzt werden:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionstücher
- Flächendesinfektionstücher
- Bettschutzeinlagen
- Medizinischer Mundschutz oder FFP2-Masken
- Schutzservietten
Die Produktauswahl kann individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden
und ist nicht auf eine feste Zusammenstellung beschränkt.
Eine vollständige Übersicht finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Übersicht & Anspruch.
Pflegehilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt
1. Voraussetzungen prüfen
Liegt ein Pflegegrad vor und findet die Pflege im häuslichen Umfeld statt,
sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Pflegebox erfüllt.
2. Pflegehilfsmittel auswählen
Die Pflegehilfsmittel können frei nach Bedarf ausgewählt werden.
Die Zusammenstellung der Pflegebox ist flexibel und kann jederzeit angepasst werden.
3. Antrag stellen (kein Rezept erforderlich)
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept notwendig.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und basiert auf Pflegegrad,
häuslicher Pflege und nachvollziehbarem Bedarf.
4. Prüfung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft den Antrag im Einzelfall.
Bei vollständigen Angaben erfolgt die Bearbeitung in der Regel zügig.
Rückfragen entstehen meist nur bei fehlenden oder unklaren Angaben.
5. Regelmäßige Versorgung starten
Nach Genehmigung beginnt die regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel.
Ändert sich der Pflegebedarf, kann die Produktauswahl angepasst werden.
So funktioniert die Pflegebox bei Sanalora
Wenn Sie Pflegehilfsmittel über sanalora.de beantragen,
ist der Ablauf bewusst einfach gehalten.
Sie wählen die Pflegehilfsmittel aus, geben die erforderlichen Angaben ein
und senden den Antrag digital ab.
- Produkte auswählen: Zusammenstellung der Pflegebox nach individuellem Bedarf
- Angaben eintragen: Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer
- Antrag absenden: Digitale Übermittlung ohne Papierkram
- Abwicklung: Sanalora reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein
- Direktabrechnung: Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse
Für Sie bedeutet das: kein zusätzlicher Aufwand und eine transparente Abwicklung
innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Häufige Fehler bei der Beantragung
- Unvollständige oder fehlerhafte Versichertennummer
- Unklare Angaben zur Pflegesituation
- Falsche Annahme, dass ein Rezept erforderlich ist
Wird der Antrag abgelehnt, liegt dies häufig an formalen Gründen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel abgelehnt – was tun?





