Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 €, ohne Zuzahlung – geregelt in § 40 Absatz 2 SGB XI. Diese Leistung wird häufig als sogenannte Pflegebox bezeichnet.
Was ist eine Pflegebox?
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln, die im Pflegealltag benötigt werden – etwa zur Desinfektion, Hygiene oder zum Infektionsschutz. Die Produkte werden individuell zusammengestellt und automatisch nach Hause geliefert.
Diese Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse
Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis (§ 40 Abs. 2 SGB XI) gelten folgende Produkte als zum Verbrauch bestimmt und werden monatlich übernommen:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektion
Händedesinfektionstücher
Flächendesinfektion
Flächendesinfektionstücher
Medizinischer Mundschutz
FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen
Schutzservietten (Einmalgebrauch)
Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
Fingerlinge
Bei Sanalora stellen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel selbst zusammen – ganz nach Bedarf.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistung, wenn:
Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt
Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt
Die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst durchgeführt wird
Ein Antrag gestellt wurde
So beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel:
Antrag online auf sanalora.de ausfüllen (unter 2 Minuten)
Sanalora übermittelt ihn an Ihre Pflegekasse
Nach Genehmigung: monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Ihre Vorteile mit Sanalora
Keine Zuzahlung – 100 % kostenfrei über die Pflegekasse
Individuelle Produktauswahl statt Standardpakete
Lieferung automatisch jeden Monat
Produkte jederzeit änderbar
Komplette Antragstellung durch Sanalora