Kostenlose Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 – Ihr Anspruch einfach erklärt

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf eine monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig, ohne Zuzahlung oder Vorleistung. Umgangssprachlich wird diese Leistung oft als Pflegebox bezeichnet.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einweg-Produkte, die die häusliche Pflege sicherer und hygienischer machen. Die Kostenübernahme ist gesetzlich in § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit häuslicher Versorgung erhalten dadurch monatlich eine sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale.

Folgende Produkte gehören dazu:

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektion & Händedesinfektionstücher

  • Flächendesinfektion & Flächendesinfektionstücher

  • Medizinischer Mundschutz & FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzservietten (Einmalgebrauch)

  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)

  • Fingerlinge

Sie erhalten Ihre persönlich zusammengestellte Pflegebox automatisch jeden Monat – exakt nach Ihrem Bedarf.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad 1 bis 5 ist vorhanden

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt

  • Es liegt keine stationäre Pflege vor

  • Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder ambulante Dienste

  • Ein Antrag wurde gestellt

So erhalten Sie Ihre kostenlose Pflegebox:

  1. Online-Antrag in unter 2 Minuten ausfüllen

  2. Sanalora übernimmt die Abwicklung mit der Pflegekasse

  3. Monatliche Lieferung direkt nach Hause – automatisch und kostenlos

Ihre Vorteile mit Sanalora

  • 100 % kostenfrei – keine Zuzahlung, keine Vorkasse

  • Individuelle Pflegehilfsmittel-Auswahl

  • Jederzeit änderbar oder kündbar

  • Keine Bürokratie – Sanalora übernimmt alles

  • Schnelle Lieferung nach Genehmigung