Kostenlose Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 – Ihr Anspruch einfach erklärt
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf eine monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig, ohne Zuzahlung oder Vorleistung. Umgangssprachlich wird diese Leistung oft als Pflegebox bezeichnet.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einweg-Produkte, die die häusliche Pflege sicherer und hygienischer machen. Die Kostenübernahme ist gesetzlich in § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit häuslicher Versorgung erhalten dadurch monatlich eine sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale.
Folgende Produkte gehören dazu:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektion & Händedesinfektionstücher
Flächendesinfektion & Flächendesinfektionstücher
Medizinischer Mundschutz & FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen
Schutzservietten (Einmalgebrauch)
Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
Fingerlinge
Sie erhalten Ihre persönlich zusammengestellte Pflegebox automatisch jeden Monat – exakt nach Ihrem Bedarf.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Pflegegrad 1 bis 5 ist vorhanden
Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
Es liegt keine stationäre Pflege vor
Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder ambulante Dienste
Ein Antrag wurde gestellt
So erhalten Sie Ihre kostenlose Pflegebox:
- Online-Antrag in unter 2 Minuten ausfüllen
- Sanalora übernimmt die Abwicklung mit der Pflegekasse
- Monatliche Lieferung direkt nach Hause – automatisch und kostenlos
Ihre Vorteile mit Sanalora
100 % kostenfrei – keine Zuzahlung, keine Vorkasse
Individuelle Pflegehilfsmittel-Auswahl
Jederzeit änderbar oder kündbar
Keine Bürokratie – Sanalora übernimmt alles
Schnelle Lieferung nach Genehmigung