Pflegehilfsmittel bei der Techniker Krankenkasse (TK) beantragen – 42 € monatlich sichern

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe und Desinfektion in einer häuslichen Pflegesituation bei TK Versicherten

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt über zugelassene Leistungserbringer – für Versicherte entsteht innerhalb des monatlichen Budgets keine zusätzliche Belastung.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Produkte übernommen werden und wie die Beantragung bei der TK in der Praxis funktioniert.

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Die Grundlage bildet § 40 SGB XI. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, erhalten bis zu 42 Euro monatlich für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Diese dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person sowie der pflegenden Angehörigen und tragen zur hygienischen Versorgung im häuslichen Umfeld bei.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Techniker Krankenkasse?

Zu den typischen Produkten gehören:

  • Einmalhandschuhe (z. B. Nitril oder Latex)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel (ohne Sprühmechanismus)
  • Desinfektionstücher
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge

Die Produktauswahl kann individuell an den Bedarf angepasst werden. Wichtig ist lediglich, dass die monatliche Höchstgrenze von 42 Euro eingehalten wird.

Voraussetzungen für TK Pflegehilfsmittel

Um Pflegehilfsmittel bei der Techniker Krankenkasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorhandener Pflegegrad (1–5)
  • Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld
  • Versicherung bei der TK Pflegekasse

Es ist kein gesondertes ärztliches Rezept erforderlich. Die Leistung basiert auf dem bestehenden Pflegegrad.

TK Pflegehilfsmittel beantragen – so funktioniert der Ablauf

Die Beantragung erfolgt üblicherweise über zugelassene Leistungserbringer. Diese übernehmen die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.

1. Antragstellung

Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person stellt einen Antrag auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Spezialisierte Anbieter wie Sanalora ermöglichen eine vollständig digitale Antragstellung.

2. Einreichung bei der TK Pflegekasse

Der Leistungserbringer reicht den Antrag direkt bei der Techniker Krankenkasse ein und übernimmt die gesamte Kommunikation.

3. Prüfung und Genehmigung

Die TK prüft den Anspruch auf Basis des vorhandenen Pflegegrades. In der Regel erfolgt die Genehmigung zeitnah.

4. Monatliche Lieferung

Nach Genehmigung werden die Pflegehilfsmittel automatisch monatlich versendet – diskret, zuverlässig und ohne erneute Antragstellung.

Warum die Beantragung über einen spezialisierten Anbieter sinnvoll ist

Die Abwicklung über einen zugelassenen Leistungserbringer ist nicht nur üblich, sondern auch praktisch. Anbieter wie Sanalora:

  • übernehmen die komplette Antragstellung
  • kommunizieren direkt mit der TK Pflegekasse
  • rechnen innerhalb der 42 Euro direkt mit der Kasse ab
  • kümmern sich um Anpassungen oder Produktwechsel

Für Versicherte bedeutet das: kein Papieraufwand, keine komplizierte Korrespondenz, keine Vorauszahlungen.

Genehmigung durch die Techniker Krankenkasse

Nach Eingang des Antrags prüft die TK den bestehenden Pflegegrad und die häusliche Versorgungssituation. Sobald die Genehmigung erteilt ist, beginnt die regelmäßige Versorgung.

Wichtig: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Pflegekasse. Innerhalb des monatlichen Höchstbetrags entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Monatliche Versorgung mit maximaler Flexibilität

Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln kann sich verändern. Deshalb ist eine flexible Produktauswahl entscheidend.

Bei spezialisierten Anbietern können Produkte monatlich angepasst werden – etwa bei erhöhtem Handschuhbedarf oder zusätzlicher Desinfektion.

Pflegebox TK – was bedeutet das?

Oft wird im Zusammenhang mit der TK von einer „Pflegebox“ gesprochen. Gemeint ist eine monatliche Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro.

Diese Box enthält individuell ausgewählte Produkte und wird nach Genehmigung automatisch versendet.

Fazit: TK Pflegehilfsmittel einfach und sicher beantragen

Versicherte der Techniker Krankenkasse haben einen klar geregelten Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Die einfachste Lösung ist die Beantragung über einen spezialisierten, zugelassenen Anbieter wie Sanalora.

Die digitale Antragstellung, die direkte Kommunikation mit der Pflegekasse und die monatliche Lieferung sorgen für eine zuverlässige Entlastung im Pflegealltag.

Häufige Fragen zu TK Pflegehilfsmitteln

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Nein. Innerhalb des monatlichen Höchstbetrags von 42 Euro erfolgt die Abrechnung direkt mit der TK Pflegekasse. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, solange das Budget nicht überschritten wird.

Eine Pflegebox ist eine monatliche Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro. Sie enthält individuell ausgewählte Produkte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel und wird nach Genehmigung regelmäßig geliefert.

Die TK prüft den Antrag nach Eingang. In der Regel erfolgt die Genehmigung zeitnah, sobald der bestehende Pflegegrad bestätigt ist.

Nein. Zugelassene Leistungserbringer übernehmen die vollständige Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse.

Ja. Die Produktauswahl kann flexibel angepasst werden, solange die 42 Euro monatlich eingehalten werden.

Ja. Nach Genehmigung erfolgt die Lieferung automatisch und regelmäßig, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Sanalora übernimmt die digitale Antragstellung, reicht die Unterlagen bei der TK ein, führt die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse und organisiert die monatliche Versorgung.